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Wie wir in vergangenen Blogbeiträgen schon berichtet haben, bietet die Firma Desk Software & Consulting GmbH eine Sanktionslistenprüfung für die Sage 100 und die Sage HR an. Nun ist diese Lösung auch offiziell die von Sage präferierte Softwarelösung um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Softwarelösung von DESK ist eine vom Softwarehersteller Sage zertifizierte Partnerlösung und gleichzeitig auch als Rockstarlösung prämiert. Dies hat zur Folge, dass die Lösung offiziell in den Preislisten des Herstellers geführt wird und auch direkt über den Softwarehersteller von jedem Kunden und Sage-Partner bezogen werden kann.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten. Den in den Anhängen der Verordnungen aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt auch für die länderbezogenen Embargos der EU.
Quelle: IHK-Merkblatt Sanktionslistenprüfung (ihk-wiesbaden.de)
Betroffen sind von diesen Verboten nicht nur Exporte oder Zahlungen in das Ausland, sondern auch sämtliche inländischen Geschäftsbeziehungen, da der Aufenthaltsort der Personen unbekannt ist. Grundsätzlich sind alle Unternehmensbereiche betroffen (Beschaffung, Vertrieb, Rechnungswesen und andere), nicht zuletzt könnten auch die Mitarbeiter überprüft werden. Dies kann mitbestimmungspflichtig sein.
Die klassischen Bestandteile der Exportkontrolle, also technische Kontrolle (Ausfuhrliste und Anhang I EG-Dual-use-Verordnung) und Verwendungszweckkontrolle wurden durch diese Personenembargos um ein drittes Modul ergänzt. Das Thema ist nur beherrschbar mit einer klaren internen Organisationsanweisung.
Welche organisatorischen Vorkehrungen Unternehmen treffen, um Lieferungen und Zahlungen an die gelisteten Organisationen und Personen zu vermeiden, und ob möglicherweise eine Prüfsoftware angeschafft wird, liegt zunächst im Ermessen des Unternehmens. Allerdings ist zu beachten, dass bei allen vereinfachten Ausfuhrverfahren (zum Beispiel dem früheren „Zugelassenen Ausführer”/vereinfachte Zollanmeldung gemäß Art. 166 UZK) die Verfahrensinhaber, also die Unternehmen, Auflagen zur aktiven Überprüfung ihrer ausländischen Empfänger haben. Falls dies nicht erfolgt, kann der Zoll das vereinfachte Verfahren aussetzen oder entziehen.
Quelle: Personenbezogene Embargos der EU – IHK Region Stuttgart (ihk24.de)
Die Embargoverordnungen lassen die Frage offen, wie sichergestellt wird, dass gelisteten Personen keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Jeder Wirtschaftsbeteiligte muss in geeigneter Weise dafür Sorge tragen, dass das gesetzliche Bereitstellungsverbot befolgt wird. Unabhängig von der individuellen Situation eines Unternehmens ist zu beachten, dass die Namenslisten regelmäßig aktualisiert werden. Sofern nicht aufgrund einer Vielzahl von Kunden und/oder Geschäftsvorfällen der Einsatz einer Compliance-Software-Lösung unverzichtbar ist, kann die „Sanktionslisten-Prüfung“ auch über folgende Datenbanken im Internet durchgeführt werden:
• Justizportal des Bundes und der Länder: http://www.terrorismusliste.de/terror/jsp/index.jsf
• EU-Datenbank:
http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/consol-list_en.htm
Quelle: IHK-Merkblatt Sanktionslistenprüfung (ihk-wiesbaden.de)
Da sich die Listen nahezu täglich ändern, hier der Link zur täglich aktualisierenden Liste:
Reguvis: Dokumentenanzeige (awrportal.de)
Kurz zusammengefasst:
– Alle EU-Finanzsanktionen (Quelle: “Amtsblatt der EU”)
– Veröffentlichungen im “Bundesanzeiger”
– Vom U.S.-Department of Commerce zur Prüfung empfohlene Listen
– Liste des Vereinigten Königreichs (HMT Her Majesty’s Treasury)
– Japanische Liste: Japanese End User List METI (Ministry of Economy, Trade and Industry)
– Australische Liste: Australia DFAT (Department of Foreign Affairs and Trade)
– Kanadische Liste: OSFI (Office of the Superintendent of Financial Institutions)
– Schweizer SECO-Liste
– UN Security Council Consolidated Sanctions List
Sollten Sie Fragen haben oder eine persönliche Präsentation wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
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