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Sage 100 e Bilanz Anlagenspiegel
14. Mai 2021
Sascha Breithecker

@deskfirm

Sage 100 e Bilanz Anlagenspiegel, alles wissenwertes hier bei uns.

Die E-Bilanz ist die elektronische Form der Bilanz. Bilanzierende Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Bilanz beim Finanzamt elektronisch einzureichen. Oft übernimmt dies jedoch der Steuerberater.

Eine Übermittlung in Papierform ist seit 2012 nicht mehr möglich.

Grundlagen der E-Bilanz Pflicht

Seit 2012 gibt es in Deutschland die sogenannte E-Bilanz. Den entsprechenden Startschuss gab das Bundesfinanzministerium am 28.09.2011.

Dadurch werden steuerliche Gliederungen für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, und nicht mehr die klassische Darstellung aus den Formularvorgaben vorgegeben.

Alle bilanzierenden Unternehmen unterliegen auch der E-Bilanz Pflicht. Dazu zählen prinzipiell alle Kaufleute. Eine Ausnahme gilt für gewerbetreibende Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die weniger als 60.000 € im Jahr Gewinn und weniger als 600.000 € im Jahr Umsatz machen.

Gliederung der E-Bilanz

Die Bilanz bzw. E-Bilanz von Kapitalgesellschaften muss nach bestimmten Vorgaben gegliedert werden. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind hier prinzipiell frei und können ihre Gliederung auch alternativ vornehmen.

Für Nutzer der Sage 100, die die Übermittlung an das Finanzamt nicht durch ihren Steuerberater vornehmen lassen möchten hier ein kleines Video bezüglich des Anlagespiegels.

Sage 100 E Bilanz Anlagespiegel eblianz

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