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Das Wachstumschancengesetz hat bereits im letzten Jahr die Debatte über die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung richtig angeheizt. Was damals noch nicht beschlossene Sache war, steht nun mit der Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz fest: Alle Unternehmen müssen ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Papierrechnungen und „einfache“ PDF-Rechnungen bald nicht mehr erlaubt sind.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine E-Rechnung zukünftig definiert wird, welche Rechnungsformate zulässig sind und welche Übergangsregelungen für Unternehmer gelten.
Übrigens – alles Wichtige zum Wachstumschancengesetz und seinen Maßnahmen finden sie in unserem Artikel „Das Wachstumschancengesetz – welche Änderungen verabschiedet wurden“.
Welche Auswirkungen die E-Rechnungspflicht für Ihre Sage 100 hat, behandeln wir kommende Woche in unserem kostenlosen Webinar. Im ersten Teil beleuchten wir gemeinsam mit einer Steuerberaterin die rechtlichen Aspekte und deren Auswirkungen. Im zweiten Teil gehen wir auf die Umsetzung und Anwendung der ab 2025 geltenden Pflicht für elektronische Rechnungen eingegangen.
Melden Sie sich gerne noch an (Mittwoch, 22. Mai 10-11 Uhr). Sollten Sie den Beitrag nach unserem Webinar lesen, können Sie das Webinar gerne auf unserem Youtube Kanal nachschauen. Weitere Informationen in Bezug auf
2025 wird die elektronische Rechnung Pflicht und die Sage 100 finden Sie in unserem vorangegangenen Blog.
In vielen EU-Mitgliedsstaaten setzt man schon lange auf die EU-Reformvorschläge zur Digitalisierung der E-Rechnung. Im Dezember 2022 veröffentlichte die EU-Kommission im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age (ViDA)“ einen Vorschlag für eine Richtlinie, die basierend auf der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug als einen von drei Punkten auch Mehrwertsteuermeldepflichten und die elektronische Rechnungsstellung enthält. Die E-Rechnung würde dabei als verlässliche Datenquelle für jene Meldepflichten dienen.
Zwar steht noch nicht fest, wann die ViDA-Initiative und das dazugehörige elektronische Meldesystem genau in Kraft treten werden, mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung macht Deutschland jedoch nun einen ersten Schritt in Richtung eines möglichen EU-weiten digitalen Meldesystems.
Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz gelten ab 2025 strengere Richtlinien für die E-Rechnung. Die „elektronische Rechnung“ wird zukünftig als eine Rechnung definiert, die im strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Gleichzeitig muss sie den Anforderungen des EU Rechnungsstandards EN 16931 (Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014) genügen.
Dieser Standard ist bereits seit 2020 bei grenzüberschreitenden öffentlichen Aufträgen im B2G (Business to Government) unter dem Namen „XRechnung“ in Deutschland verpflichtend.
Die Papierrechnung sowie eine PDF-Rechnung werden fortan als „sonstige Rechnung“ bezeichnet. Eine sonstige Rechnung bezeichnet allgemein eine Rechnung, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt wird.
Unklar war lange Zeit die Frage, welche Formate der E-Rechnung nun zulässig sind. Im Gesetzentwurf äußert man sich wie folgt: „Die elektronische Rechnung muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1) entsprechen.“
Die Frage nach dem Format war damit keineswegs geklärt. Das letzte Wort „entsprechen“ hat viele Fragen und Unklarheit aufkommen lassen. Inzwischen gibt es jedoch Gewissheit.
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