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Nie war das Thema der Sanktionslistenprüfung (Handelsembargo) so präsent wie die letzten Wochen und Monate. Dabei gibt es eine entsprechende Verpflichtung bereits seit 2001. Wichtig ist dabei, dass tatsächliches jedes Unternehmen dazu verpflichtet ist. Zitat der IHK zum Thema “Personenbezogene Embargos”:
Betroffen sind von diesen Verboten nicht nur Exporte oder Zahlungen in das Ausland, sondern auch sämtliche inländischen Geschäftsbeziehungen, da der Aufenthaltsort der Personen unbekannt ist. Grundsätzlich sind alle Unternehmensbereiche betroffen (Beschaffung, Vertrieb, Rechnungswesen und andere), nicht zuletzt könnten auch die Mitarbeiter überprüft werden. Dies kann mitbestimmungspflichtig sein. Die klassischen Bestandteile der Exportkontrolle, also technische Kontrolle (Ausfuhrliste und Anhang I EG-Dual-use-Verordnung) und Verwendungszweckkontrolle wurden durch diese Personenembargos um ein drittes Modul ergänzt. Das Thema ist nur beherrschbar mit einer klaren internen Organisationsanweisung. Welche organisatorischen Vorkehrungen Unternehmen treffen, um Lieferungen und Zahlungen an die gelisteten Organisationen und Personen zu vermeiden, und ob möglicherweise eine Prüfsoftware angeschafft wird, liegt zunächst im Ermessen des Unternehmens. Allerdings ist zu beachten, dass bei allen vereinfachten Ausfuhrverfahren (zum Beispiel dem früheren „Zugelassenen Ausführer”/vereinfachte Zollanmeldung gemäß Art. 166 UZK) die Verfahrensinhaber, also die Unternehmen, Auflagen zur aktiven Überprüfung ihrer ausländischen Empfänger haben. Falls dies nicht erfolgt, kann der Zoll das vereinfachte Verfahren aussetzen oder entziehen.
Quelle: Personenbezogene Embargos der EU – IHK Region Stuttgart
2. Juni 2022 – online
Digitalisierung des Prozesses der Prüfung der Sanktionslisten
WICHTIG! Jedes Unternehmen in Deutschland ist dazu verpflichtet (Personenbezogene Embargos der EU – IHK Region Stuttgart)
warum, wer, wie und welche – das sind die entscheidenden Fragen.
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In unserem vergangenen Blogbeitrag haben wir sowohl die Lösung zur Sage 100 als auch zur Sage HR detaillierter beleuchtet. Beide Lösungen sind vom Softwarehersteller Sage als Rockstarlösung ausgezeichnet und zertifiziert. Ergänzend wurde im April neben den beiden Ausprägungen Basic und Professional noch die Enterprise gelauncht. Diese Lösung integriert ebenfalls den kompletten Buchungsablauf im Sage 100 Rechnungswesen, sowie importierte Belege (zum Beispiel aus Webshops, Portalen, etc).
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