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Elektronische Zeiterfassung bald Pflicht?
2. Mai 2023
Sascha Breithecker

@deskfirm

elektronische Zeiterfassung Sage HR

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 13. September 2022 soll die Entscheidung nun genauer definiert werden. Fakt ist aber, eine elektronische Zeiterfassung wird bald Pflicht und zwar mit deutlichen Verschärfungen.
Demnach müssen Arbeitgeber ein “objektives, verlässliches und zugängliches System” einführen, “mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann”, hieß es damals in der Entscheidung des BAG.

Elektronisch und am gleichen Tag

Das Firmen verpflichtet sind, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen wissen wir spätestens seit dem o.g. Urteil des Bundesarbeitsgericht. Laut einem Gesetzentwurf will Arbeitsminister Heil aber nun auch festlegen, dass die Erfassung digital und am gleichen Tag zu erfolgen hat.
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen aufgezeichnet werden – und zwar elektronisch und in der Regel noch am selben Tag.
Stand heute ist es ausreichend, wenn eine Erfassung der Arbeitszeit erfolgt. Dies kann auch in Papierform und ggf. zum Ende einer Woche oder eines Monats erfolgen.

wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber, aber auch andere können die Zeiten notieren. So sollen die Aufzeichnung durch die Beschäftigten selbst oder durch einen Dritten erfolgen können, zum Beispiel einen Vorgesetzten. Der Arbeitgeber soll die Beschäftigten zudem auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren.

Lösung für elektronische Zeiterfassung

Im Zuge dessen, dass die elektronische Arbeitszeiterfassung bald Pflicht wird, sind einfache Lösungen gefragt. Mit der Sage HR Suite – speziell mit dem Modul der Zeiterfassung – wird den Unternehmen ein einfaches Werkzeug an die Hand gegeben, welches sich problemlos modular erweitern lässt.
Im Standard ist bereits eine Erfassung über Zeiterfassungsterminals (per Chip, Karte, Fingerabdruck, etc) möglich. Ebenso können die Mitarbeiter im Homeoffice oder im Außendienst über das sogenannte Mitarbeiterportal oder eine App (Android und iPhone) Ihre Zeiten erfassen.

Die Lösung kann sowohl als Cloudlösung gemietet oder als lokale Installation betrieben werden. Durch den modularen Aufbau können problemlos weitere Module und Funktionalitäten ergänzt werden.

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